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Checkliste Energieausweis

Zum 01.01.2027 ändern sich einige Vorgaben bei den Energieausweisen. Ab Januar 2027 wird anstelle eines Bedarfsausweises ein „Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung“ ausgestellt. Neue Verbrauchsausweise dürfen nur noch für reine Wohngebäude ausgestellt werden. Der Energieverbrauch ist nur noch über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erfassen. Denkmalgeschützte Immobilien benötigen bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Für Nichtwohngebäude wird bei neu ausgestellten Energieausweisen die Energieeffizienzklasse A bis G ausgewiesen; für Wohngebäude bleiben die Klassen vorerst unverändert. Ein Energieausweis ist ab Januar 2027 sowohl bei Verkauf und Vermietung als auch bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen erforderlich. Alte, noch gültige Energieausweise behalten ihre Gültigkeit.