Sicher durch den Herbst: Herbstlaub – was Vermieter beachten müssen

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Vermieter tragen eine umfassende Verkehrssicherungspflicht für ihre Gebäude und die angrenzenden Grundstücksflächen. Sie müssen dafür sorgen, dass Mieter und Besucher sich gefahrlos bewegen können. Dazu gehört nicht nur eine angemessene Beleuchtung, sondern vor allem das regelmäßige Beseitigen von Laub, Schnee und Glatteis. Besonders im Herbst kann feuchtes Laub schnell rutschig werden und zudem Stolperstellen wie hochstehende Gehwegplatten verdecken.

Während für Straßen und öffentliche Flächen in der Regel die Gemeinden zuständig sind, werden die Reinigungs- und Räumpflichten für Gehwege meist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Diese können wiederum per Mietvertrag ihre Mieter zur Säuberung bestimmter Bereiche verpflichten – etwa von Bürgersteig, Zugang zum Hauseingang und dem Weg zu den Mülltonnen. Parkplätze zählen meistens nicht dazu. Auf Privatwegen kann der Eigentümer seine Verantwortlichkeit durch Hinweisschilder wie „Kein Winterdienst“ einschränken.

Kommt es zu einem Unfall, drohen dem Eigentümer Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, sofern er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auch wenn die Räumpflicht an Mieter übertragen wurde, bleibt der Eigentümer in der rechtlichen Verantwortung und muss kontrollieren, ob die vereinbarten Aufgaben erledigt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für Vermieter dringend zu empfehlen.

Feste Zeiten für das Beseitigen von Herbstlaub gibt es – anders als beim Winterdienst – kaum. Gerichte haben klargestellt, dass Mieter nicht zu einer ständigen Reinigung verpflichtet werden können. Bei starkem Laubfall kann jedoch auch mehrmaliges Kehren am Tag notwendig und zumutbar sein. Gleichzeitig wird bei Unfällen geprüft, ob Fußgänger den Sturz teilweise selbst verschuldet haben.


Fazit

Laub- und Winterräumung sind nicht nur Pflichten, sondern wichtige Maßnahmen zur Prävention von Unfällen. Vermieter sollten klare Vereinbarungen mit den Mietern treffen, ihrer Kontrollpflicht nachkommen und sich ausreichend versichern. Nur so lassen sich Haftungsrisiken minimieren und ein sicheres Umfeld für alle Bewohner gewährleisten.